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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2015 - L 15 AS 47/15 B ER   

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https://dejure.org/2015,105466
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2015 - L 15 AS 47/15 B ER (https://dejure.org/2015,105466)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.03.2015 - L 15 AS 47/15 B ER (https://dejure.org/2015,105466)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. März 2015 - L 15 AS 47/15 B ER (https://dejure.org/2015,105466)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 02.04.2014 - B 4 AS 26/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Zusage der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2015 - L 15 AS 47/15
    Die bisherige Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 02.04.2014 - B 4 AS 26/13 R - Rn. 33 m. w. N.) geht davon aus, dass es sich bei einer Eingliederungsvereinbarung nach § 15 SGB II um einen solchen subordinationsrechtlichen Austauschvertrag handelt.
  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 6/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung von Verwaltungsakten -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2015 - L 15 AS 47/15
    Das Bestimmtheitserfordernis verlangt, dass der Verfügungssatz des Verwaltungsakts nach seinem Regelungsgehalt in sich widerspruchsfrei ist und den Betroffenen unter Zugrundelegung der Erkenntnismöglichkeiten eines verständigen Empfängers in die Lage versetzt, sein Verhalten danach auszurichten (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteile vom 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R - Rn. 16ff, - B 14 AS 6/12 R - Rn. 25ff; vom 04.06.2014 - B 14 AS 2/13 R - Rn. 30ff).
  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Rechtswidrigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2015 - L 15 AS 47/15
    In einem solchen Fall steht dem Grundsicherungsträger nur die Handlungsform Verwaltungsakt zur Verfügung (vgl. BSG, Urteil vom 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R - Rn. 17).
  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Anforderungen an die Bestimmtheit von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2015 - L 15 AS 47/15
    Das Bestimmtheitserfordernis verlangt, dass der Verfügungssatz des Verwaltungsakts nach seinem Regelungsgehalt in sich widerspruchsfrei ist und den Betroffenen unter Zugrundelegung der Erkenntnismöglichkeiten eines verständigen Empfängers in die Lage versetzt, sein Verhalten danach auszurichten (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteile vom 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R - Rn. 16ff, - B 14 AS 6/12 R - Rn. 25ff; vom 04.06.2014 - B 14 AS 2/13 R - Rn. 30ff).
  • BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 2/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2015 - L 15 AS 47/15
    Das Bestimmtheitserfordernis verlangt, dass der Verfügungssatz des Verwaltungsakts nach seinem Regelungsgehalt in sich widerspruchsfrei ist und den Betroffenen unter Zugrundelegung der Erkenntnismöglichkeiten eines verständigen Empfängers in die Lage versetzt, sein Verhalten danach auszurichten (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteile vom 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R - Rn. 16ff, - B 14 AS 6/12 R - Rn. 25ff; vom 04.06.2014 - B 14 AS 2/13 R - Rn. 30ff).
  • SG Koblenz, 26.04.2010 - S 2 AS 411/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Voraussetzungen für die Ersetzung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2015 - L 15 AS 47/15
    Wenn die Antragstellerin schließlich beanstandet, dass der Antragsgegner die ursprüngliche Eingliederungsvereinbarung unverändert übernommen hat, ohne insoweit eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung zu treffen, hat der ersetzende Verwaltungsakt nach - soweit ersichtlich - einhelliger Auffassung in Rechtsprechung in Literatur denselben Inhalt aufzuweisen wie die Eingliederungsvereinbarung (vgl. z. B. SG Koblenz, Beschluss vom 26.04.2010 - S 2 AS 411/10 ER - Rn. 6; Lahne in: GK-SGB II, § 15 Rn. 47.1; Berlit in LPK-SGB II, 5. Aufl. 2013, § 15 Rn. 42; Sonnhoff in: jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 15 Rn. 142).
  • LSG Bayern, 24.06.2014 - L 7 AS 446/14

    Grundsätzlich kein vorbeugender Rechtsschutz gegen künftige Sanktionen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2015 - L 15 AS 47/15
    Soweit in der Rechtsprechung der Landessozialgerichte vereinzelt eine solche Rechtauffassung mit Hinweis auf eine vermeintlich fehlende Dringlichkeit (vgl. Bayrisches LSG, Beschluss vom 07.01.2015 - L 16 AS 734/14 B - Rn. 11 a. E.) oder auf ein fehlendes gewichtiges Interesse, vom Vollzug des Eingliederungsverwaltungsakts verschont zu bleiben (Bayrisches LSG, Beschluss vom 24.06.2014 - L 7 AS 446/14 B ER - Rn. 21) vertreten wird, lässt sich diese schwerlich mit der verfassungsrechtlich in Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz verbürgten Rechtsschutzgarantie vereinbaren.
  • LSG Bayern, 07.01.2015 - L 16 AS 734/14

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Eingliederungsverwaltungsakt

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2015 - L 15 AS 47/15
    Soweit in der Rechtsprechung der Landessozialgerichte vereinzelt eine solche Rechtauffassung mit Hinweis auf eine vermeintlich fehlende Dringlichkeit (vgl. Bayrisches LSG, Beschluss vom 07.01.2015 - L 16 AS 734/14 B - Rn. 11 a. E.) oder auf ein fehlendes gewichtiges Interesse, vom Vollzug des Eingliederungsverwaltungsakts verschont zu bleiben (Bayrisches LSG, Beschluss vom 24.06.2014 - L 7 AS 446/14 B ER - Rn. 21) vertreten wird, lässt sich diese schwerlich mit der verfassungsrechtlich in Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz verbürgten Rechtsschutzgarantie vereinbaren.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2015 - L 15 AS 48/15
    Zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen nimmt der Senat insoweit auf seinen zum Az. L 15 AS 47/15 B ER ergangenen Beschluss vom heutigen Tag Bezug, mit dem er die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes zurückgewiesen hat.
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